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Die Satzung der Beurer-Stiftung
  • Auszüge aus der Stiftungssatzung
 
§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

(1) Die Stiftung führt den Namen „Beurer-Stiftung“
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Ulm.
(4) Das Geschäftsjahr der Stiftung läuft vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres.

§2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Berufsbildung und die Förderung des Natur- und Umweltschutzes.

(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und die Durchführung von Maßnahmen zur Hilfe, zum Schutz und zur Ausbildung benachteiligter Kinder, Jugendlicher und Frauen, sowie die Förderung des Naturschutzes, insbesondere durch Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit der Umwelt. Dies umfasst insbesondere:


§3 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Die Stiftung ist ausschließlich selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(3) Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Satzung begründet keine Rechtsansprüche auf Leistungen der Stiftung. Die Stiftung kann zur Verwirklichung der Stiftungszwecke Zweckbetriebe unterhalten.