Logo der Beurer-Stiftung
  • Projekte
 
ZurückZurück

Starke Mütter – Starke Kinder!

Libanon | seit Januar 2021 | Orienthelfer e.V.
Aufgrund der schwierigen Finanz-, Sozial- und Wirtschaftslage im Libanon sind schwache Bevölkerungsgruppen mehr denn je auf Unterstützung angewiesen. So haben zum Beispiel alleinerziehende Mütter und ihre Kinder aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Stellung wenig Zukunftsperspektiven. Deshalb unterstützt die Beurer-Stiftung das Projekt „Starke Mütter - starke Kinder!" von Orienthelfer e.V. im Libanon.

Das Projekt zielt darauf ab, das Bildungsniveau, das psychische und
physische Wohlbefinden, den Wohlstand und letztlich die Zukunftsperspektiven der alleinerziehenden Mütter und ihrer Kinder zu verbessern.
Insofern zielen viele der Aktivitäten auf die wirtschaftliche Stärkung der Mütter ab, auch vor dem Hintergrund, den Kindern eine unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen und ihre Zukunftsperspektiven zu verbessern.

Neben der die Finanzierung des Schulgelds, der Sicherung der täglichen
Grundbedürfnisse sowie der medizinischen Versorgung der Mütter stehen auch Bewerbungstrainings im Fokus, um die Berufschancen zu verbessern und somit das Einkommen der Familie zu sichern. Eine Psychologin und Sozialarbeiterinnen begleiten die Mütter und ihre Kinder um sie bei täglichen Herausforderungen zu unterstützen.
Die Vermittlung der Frauen in stabile Anstellungsverhältnisse bringt eine allgemeine Verbesserung ihres Lebensstandards und Wohlbefindens mit. Dies wirkt sich direkt positiv auf ihre Kinder aus.

Das Projekt schafft eine Grundlage für die Familien, wieder in eine stabilere Lebenssituation zu kommen.

Weitere Informationen zum Orienthelfer e.V. finden Sie hier: https://www.orienthelfer.de/

 
Starke Kinder Orienthelfer e.V.
Orienthelfer e.V. Logo
 
Unterstützen Sie dieses Projekt:

Beurer-Stiftung
IBAN: DE08 6305 0000 0021 2360 35
Sparkasse Ulm
BIC: SOLADES1ULM
Verwendungszweck: „Projektbezeichnung"

Für Ihre Spende erhalten Sie von uns eine Bestätigung über Ihre Geldzuwendung im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts.